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Berufliches Gymnasium für Sport und Soziales: Freizeitsportleiter/in mit Abitur

Eingangsvoraussetzung:
Mittlerer Schulabschluss (FOR) mit Qualifikation oder im Gymnasium: Versetzung in Klasse 10
Dauer:
3 Jahre und 12 Wochen
Schulabschluss:
Allgemeine Hochschulreife
Beruflicher Qualifizierung:
Freizeitsportleiterin/Freizeitsportleiter
Form:
Vollzeit
Sonstiges:
Verschiedene Teilzeit- und Blockpraktika (Teilnahme ist verpflichtend) in Jahrgangsstufe 11 und 12, Übungsleiter- oder Trainertätigkeit ab Jahrgangsstufe 12.2
Informationen zum Bildungsgang

Der Bildungsgang „Allgemeine Hochschulreife Freizeitsportleiter/-in“ ist eine 3-jährige vollzeitschulische Ausbildung, in der u.a. berufspraktische und studienvorbereitende Kenntnisse vermittelt werden. Die Absolventinnen und Absolventen werden innerhalb der Ausbildung zur Allgemeinen Hochschulreife geführt und gleichzeitig zum/zur „Freizeitsportleiter/-in“ qualifiziert, der/die dazu befähigt, Sportangebote, Events oder Gruppenfahrten eigenverantwortlich planen, organisieren und durchführen zu können. Zur Realisierung der dazu benötigten Kompetenzen werden unterrichtsbegleitende Praktika in verschiedenen Bereichen des Freizeitsports geplant, durchgeführt und ausgewertet. In Kooperation mit dem Landessportbund wird der Übungsleiterschein für Breitensport (ÜL C-Lizenz) erworben. Zusätzlich finden zwei außerschulische Kompaktkurse (Abenteuer- und Erlebnispädagogik/-sport) zum Erwerb sportpraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten statt, die mit entsprechenden Kosten verbunden sind.

Voraussetzungen

In den Ausbildungsgang „Allgemeine Hochschulreife Freizeitsportleiter/-in“ werden Schüler/innen aufgenommen, die den mittleren Schulabschluss (FOR) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. im Gymnasium die Versetzung von Kl. 9 in Kl. 10 erworben haben. Förderlich sind gute Grundkenntnisse bzw. Neigungen in den Kernfächern Biologie, Sport und Erziehungswissenschaften. Darüber hinaus sollte für den berufsqualifizierenden Bereich die Motivation bestehen, sich in verschiedenen schulischen und außerschulischen Praktikumssituationen zu engagieren.

Abschluss

Innerhalb der dreijährigen vollzeitschulischen Ausbildung werden die Schüler/innen zur Allgemeinen Hochschulreife und gleichzeitig zur Freizeitsportleiterin/zum Freizeitsportleiter qualifiziert.
Durch eine Kooperation mit dem Landessportbund wird zusätzlich ein Übungsleiterschein erworben.
Mit der Allgemeinen Hochschulreife werden die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigt, im Anschluss an diesen Ausbildungsgang jedes beliebige Hochschulstudium aufzunehmen.

Prüfung

Am Ende der Jahrgangstufe 13 werden in einer integrierten Abschlussprüfung die Abiturprüfung und die berufsqualifizierende Prüfung zur Freizeitsportleiterin / zum Freizeitsportleiter abgelegt.
Die Abiturprüfung wird in den Leistungskursfächern Biologie und Sport und in zwei der Fächer Deutsch, Englisch, Religion, Erziehungswissenschaften oder Gesellschaftslehre mit Geschichte absolviert.
Für die Qualifikation zur Freizeitsportleiterin / zum
Freizeitsportleiter wird eine Prüfung in Didaktik/Methodik und Erziehungswissenschaften (falls nicht Prüfungsfach im Abitur) abgelegt. Dazu wird auch ein an die Abschlusslehrprobe (= 3. Teil der praktischen Abiturprüfung) anschließenden Kolloquium durchgeführt.

Fächer

Berufsbezogener Lernbereich:
Sport (Leistungskurs)
Biologie (Leistungskurs)
Erziehungswissenschaften
Didaktik/Methodik
Englisch
Mathematik
2. Fremdsprache (sofern diese nicht bereits in der Sekundarstufe I absolviert wurde)
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch
Gesellschaftslehre mit Geschichte
Religionslehre (oder ein Ersatzfach)
Differenzierungsbereich:
Verschiedene Fächer je nach Angebotsmöglichkeit

Kontakt und Beratung

Fragen zum Bildungsgang beantwortet gerne per E-Mail der Bildungsggangleiter Marvin Krampe

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Schule der Sekundarstufe II des Kreises Mettmann.
Berufliches Gymnasium.

Adresse


Koenneckestraße 25
40822 Mettmann

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