FAQ - häufig gestellte Fragen
Hier findest Du Antworten auf die am häufigsten Fragen. Wenn hier eine Antwort nicht dabei sein sollte, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren!
Anmeldung
Leider nein! Unsere Bildungsgänge beginnen immer zu Beginn des Schuljahres. Die Anmeldung für die Vollzeitklassen ist immer zu dem Zeitpunkt der Halbjahreszeugnisse, also in aller Regel Ende Januar, Anfang Februar. Alle Anmeldungen für Bildungsgänge an Berufskollegs des Kreises Mettmann werden über die Website www.schueleranmeldung.de angenommen. Dieses Portal ermöglicht in aller Regel auch erst zu diesem Zeitpunkt Anmeldungen für Bildungsgänge für den dann kommenden Sommer.
Die Anmeldung für einen Bildungsgang findet über die zentrale Anmeldeseite www.schueleranmeldung.de statt. Dort werden Deine Daten gespeichert und dein Interesse für einen Bildungsgang vermerkt. Dennoch ist es notwendig, dass wir Zeugnisse und andere wichtige Unterlagen persönlich entgegennehmen. Und wenn Du sowieso in der Schule bist, möchten wir dich auch kennenlernen! Dann können wir die Zeit für ein persönliches Gespräch nutzen. Vielleicht gibt es ja noch Fragen zum Bildungsgang?
Die Zeiten der Anmeldeberatung findest Du immer ab Januar auf dieser Website!
Wenn Du dich für einen Bildungsgang im Bereich Gestaltung interessierst, ist eine gestalterische Eignungsprüfung vorgesehen. Aber keine Angst! Das Ziel ist nicht, jemanden abzulehnen, sondern zu sehen, wie interessiert Du an der gestalterischen Themen bist! Deshalb bitten wir dich, deine Mappe mit selbstgestalteten Arbeiten gleich zur Anmeldebartung mitzubringen. Du hast die Mappe noch nicht ganz fertig? Dann komm trotzdem zur Anmeldeberatung. Wir laden dich dann zu einer Zeichenaufgabe ein!
Für die Bildungsgänge, die den Berufsabschluss ermöglichen, ist zusätzliche eine Hausaufgabe vorgesehen. Für die Aufgabe hast Du ein bis zwei Wochen Zeit. Das Thema bekommst Du bei der Anmeldeberatung.
Unterricht
Die Vollzeitbildungsänge fangen in aller Regel zur ersten Stunde um 8:15 Uhr an. Für Berufsschulklassen beginnt der Unterricht manchmal schon um 7:30 Uhr.
- 1. Stunde: 8:15 - 9:00 Uhr
- 2. Stunde: 9:00 - 9:45 Uhr
- 3. Stunde: 10:05 - 10:50 Uhr
- 4. Stunde: 10:50 - 11:35 Uhr
- 5. Stunde: 11:50 - 12:35 Uhr
- 6. Stunde: 12:35 - 13:20 Uhr
- 7. Stunde: 14:05 - 14:50 Uhr
- 8. Stunde: 14:50 - 15:35 Uhr
- 9. Stunde: 15:50 - 16:35 Uhr
- 10. Stunde: 16:35 - 17:20 Uhr
Es gibt Tage, da kann man nicht zur Schule kommen, weil man krank ist. In einem solchen Fall, benachrichtige bitte vor Unterrichtsbeginn deinen Klassenlehrer. Von ihm bekommst Du auch die Information, wie Du ihn erreichen kannst.
Unser Leistungskonzept beschreibt ganz genau, was wir von dir erwarten und was Du von uns erwarten kannst - bezogen auf schulische Leistungen. Dieses Leistungskonzept bieten wir als PDF-Datei zum Download an.
Du hast schon auf deiner bisherigen Schule eine Nachteilsausgleich bekommen? Du bist Dir unsicher, wie Du ihn beantragen kannst oder ob er auch bei uns gewährt werden kann? Du hast einen sonderpädagogischen Förderbedarf? Wir bieten Dir hier eine PDF-Datei zum Download an, die das Verfahren um sonderpädagogischen Förderbedarf und auch den Antrag auf Nachteilsausgleich erläutert.
Die Schulkonferenz beschließt bewegliche Ferientag, die zusätzlich zu den gesetzlichen Ferien freie Tage bedeuten!