Die Schule
in Zeiten von Corona
Regeln des Infektionsschutzes strickt befolgen. Das bedeutet, Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, umfangreiche Hygienemaßnahmen in Rechner- und Klassenräumen sowie Abstand halten, immer und überall. Den aktuellen Hygieneplan finden Sie hier.
Um lange Quarantäne-Zeit zu vermeiden, werden wir – wenn nötig – einzelne Klassen kurzfristig in den Distanzunterricht schicken.
Offen kommunizieren. Wir halten Sie hier auf unserer Webseite über alle Maßnahmen und aktuellen Entwicklungen auf dem Laufendenden. Unten finden Sie die Updates!
Zur Befreiung von der Maskenpflicht ist ein ärztliches Attest erforderlich. Dieses wird über die Klassenleitung bei der Schulleitung eingereicht. Die Schulleitung stellt - sofern das ärztliche Attest den Vorgaben entspricht - eine Befreiung von der Maskenpflicht aus. Diese beinhaltet nicht den medizinischen Grund für die Befreiung und muss nach Aufforderung durch Aufsicht führende Personen vorgelegt werden.
Die Vorgaben des Ministeriums für ärztliche Atteste (Befreiung von der Maskenpflicht): Darüber hinaus kann die Schulleitung aus medizinischen Gründen von der Pflicht, eine MNB zu tragen, befreien.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen bedarf es für diesen Nachweis grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss. Aus dem Attest muss sich regelmäßig jedenfalls nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren.
Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu bezeichnen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20; https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/13_B_1368_20_Beschluss_20200924.html [3]).
Heute wurde uns das positive Covid-19-Testergebnis einer Schülerin mitgeteilt. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse mussten auf Anweisung des Gesundheitsamtes in Quarantäne. Wir hoffen, dass sich durch den frühzeitigen Informationsfluss durch Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Gesundheitsamt Infektionsketten vermeiden ließen. Der Erkrankten gute Besserung!
An alle Schülerinnen und Schüler an dieser Stelle noch einmal der Appell: Bitte tragt Alltagsmasken im Unterricht. Masken helfen im Falle eines positiv getesteten Mitschülers Infektionen und Klassen-Quarantänen zu vermeiden.
Aktuell wurden drei SchülerInnen unserer Schule positiv auf eine Covid-19-Infektion getestet. Die SchülerInnen einer Klasse mussten auf Anweisung des Gesundheitsamtes in Quarantäne. Wir hoffen, dass sich durch den frühzeitigen Informationsfluss durch Schüler, Lehrkräfte und Gesundheitsamt Infektionsketten vermeiden ließen.
Den Erkrankten gute Besserung!
Sehr geehrte Eltern,sehr geehrte Betriebe, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie den gestrigen Presseninformationen entnehmen konnten, besteht ab Dienstag, 01.09.2020, keine Pflicht mehr während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Verpflichtend bleibt weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude außerhalb des Unterrichts. Ebenso gelten weiterhin die allgemeinen Regeln der Corona-Schutzverordung für den öffentlichen Raum (z.B. Abstandsregel, Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln).
Am Berufskolleg Neandertal konnte der Schulbetrieb mit Präsenzunterricht weitgehend störungsfrei und mit nahezu allen Lehrkräften und Pädagogen aufgenommen werden. Wir haben uns große Mühe gegeben, einem potentiellen Infektionsgeschehen an unserer Schule keine Chance zu geben. Hierzu hat nach Einschätzung des Gesundheitsamtes insbesondere beigetragen, dass wir sehr intensiv auf die Einhaltung von Abstandsregel und Maskenpflicht geachtet haben. Wir haben im Laufe des heutigen Tages viele Reaktionen - sowohl von Kolleginnen und Kollegen als auch von Schülerinnen und Schülern - zur Aussetzung der Maskenpflicht bekommen. Es zeigt sich, dass viele am Schulleben Beteiligte dem Aussetzen der Maskenpflicht im Regelbetrieb mit sehr gemischten Gefühlen gegenüberstehen. Insbesondere, da ein Einhalten der Abstandsregel während des Präsenzunterrichts im Klassenverband nicht möglich ist. Das bedeutet, dass bei Auftreten eines Corona-Falles in einer Klasse voraussichtlich die Klasse sowie alle in dieser Klasse unterrichtenden Kolleginnen und Kollgen umgehend vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden müssen.
Nach Einschätzung der Gesundheitsämter unterstützt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – insbesondere bei Nichteinhalten der Abstandsregel – die Angehörigen von Risikogruppen, die auch bei uns an der Schule unterrichten und unterrichtet werden. Wir freuen uns daher sehr, wenn Kolleginnen und Kollegen sowie auch Schülerinnen und Schüler, denen dies ohne gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist, freiwillig weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Zugleich respektieren wir selbstverständlich auch, wenn aus individuellen, persönlichen und/oder pädagogischen Gründen während des Unterrichts keine Maske getragen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte noch keine offizielle Mitteilung per Schulmail an die Schulen. In der Regel wird diese nach Versendung an die Schulen auch auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht, so dass Sie diese hier einsehen können.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und freundlichen Grüßen
Petra Bertelsmeier Ulrich Dey
Aufgrund einer Verdachtssituation wurden einige Klassen und Lehrkräfte – als reine Vorsichtsmaßnahme – vorzeitig aus dem Unterricht entlassen.
Für die Schülerinnen und Schüler bestand laut des Gesundheitsamtes Mettmann rückblickend kein Infektionsrisiko. Bei einigen Lehrkräfte klären die Gesundheitsämter jetzt individuelle Gefährdungspotentiale ab. Das führt dazu, dass in einigen Klassen in der nächsten Woche der Präsenzunterricht reduziert und durch das Lernen auf Distanz ersetzt wird.
Am Mittwoch, 12. August 2020, wird in NRW der Schul- und Unterrichtsbetrieb für SchülerInnen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht aufgenommen.
Das Berufskolleg Neandertal freut sich, Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, wieder persönlich bei uns begrüßen zu können!
Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, sind wir als Schule insbesondere auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen.
Nachfolgend möchte ich Sie daher auf die aktuellen Bestimmungen des Ministeriums sowie deren Umsetzung am BK Neandertal hinweisen:
An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb, auch auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen.
Ausnahmen hiervon sind nur aufgrund pädagogischer Erfordernisse auf Anweisung der Lehrkraft – z.B. bei mehrstündigen Klausuren – möglich, wenn die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Metern möglich ist.
Darüber hinaus können individuelle Ausnahmeregelungen bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit für einzelne Schülerinnen getroffen werden.
Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind selbst dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.
Die Lehrkräfte legen zu Beginn des Schuljahres für den Unterricht in den jeweiligen Unterrichtsräumen der Klassen Sitzordnungen fest. Die Sitzordnung wird dokumentiert und ist durch die Schülerinnen und Schüler einzuhalten.
Für das Berufskolleg Neandertal wurde ein an die neue Situation angepasster Rahmenhygieneplan erstellt, den Sie hier finden.
Dieser beinhaltet wie vor den Sommerferien das regelmäßige Händewaschen zu Unterrichtsbeginn sowie das Reinigen des eigenen Sitzplatzes bei einem Raumwechsel im Tagesverlauf. Die tägliche Endreinigung erfolgt nach Unterrichtsschluss durch die Reinigungsfirma.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektions- schutz/300-Coronavirus/index.html
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