Gestaltungstech. Assistent
Gestaltungstechnischer Assistent
Den schulischen Berufsabschluss nach Landesrecht
"Staatlich geprüfte gestaltungstechnische Assistentin" oder
"Staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent"
können Sie in den beiden Bildungsgängen
- Berufsfachschule für gestaltungstechnische Assistenten
- Berufsfachschule für gestaltungstechnische Assistenten für Hochschulzugangsberechtigte
erreichen.
Details finden Sie hier.



















