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Gestaltungstech. Assistent

Gestaltungstechnischer Assistent

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Den schulischen Berufsabschluss nach Landesrecht
"Staatlich geprüfte gestaltungstechnische Assistentin" oder
"Staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent"
können Sie in den beiden Bildungsgängen

  • Berufsfachschule für gestaltungstechnische Assistenten
  • Berufsfachschule für gestaltungstechnische Assistenten für Hochschulzugangsberechtigte

erreichen.
Details finden Sie hier.

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