Bildungsabschlüsse
Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife können berufserfahrene Gestalter in folgendem Bildungsgang erwerben:
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife (FHR) können Sie in folgenden Bildungsgängen erreichen:- Fachoberschule für Gestaltung. Infos sind hier...
- Berufsfachschule für Gestaltungstechnische Assistenten. Infos sind hier...
- Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen. Infos sind hier...
- Berufsfachschule für Holztechnik. Infos sind hier...
- Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (nur schulischer Teil der FHR). Infos sind hier...
Mittlerer Bildungsabschluss (FOR)
Den Sekundarabschluss I können Sie in folgenden Bildungsgängen erreichen:
- Berufsgrundschuljahr Metall. Infos sind hier...
- Berufsgrundschuljahr Ernährung. Infos sind hier...
- Berufsgrundschuljahr Körperpflege. Infos sind hier...
- Berufsgrundschuljahr Farbe. Infos sind hier...
- Berufsgrundschuljahr Wirtschaft. Infos sind hier...
- Berufsfachschule für Kinderpflege.. Infos sind hier...
Gestaltungstechnischer Assistent
Den schulischen Berufsabschluss nach Landesrecht
"Staatlich geprüfte gestaltungstechnische Assistentin" oder
"Staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent"
können Sie in den beiden Bildungsgängen
- Berufsfachschule für gestaltungstechnische Assistenten
- Berufsfachschule für gestaltungstechnische Assistenten für Hochschulzugangsberechtigte
erreichen.
Details finden Sie hier.
ErzieherIn
Den Berufsabschluss"Staatlich geprüfte Erzieherin" oder
"Staatlich geprüfter Erzieher"
kann man in folgendem Bildungsgang erreichen:
- Fachschule für Sozialpädagogik
KinderpflegerIn
Den Berufsabschluss"Staatlich geprüfter Kinderpfleger" oder
"Staatlich geprüfte Kinderpflegerin"
können Sie in folgendem Bildungsgang erreichen:
- Berufsfachschule für Kinderpflege.




















