Aufnahmevoraussetzungen im BGJ

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In das Berufsgrundschuljahr werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,
die ihre Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) erfüllt haben und mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben oder das Berufsorientierungsjahr erfolgreich besucht haben.