Aufnahmevoraussetzungen im BGJ
In das Berufsgrundschuljahr werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,die ihre Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) erfüllt haben und mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben oder das Berufsorientierungsjahr erfolgreich besucht haben.


















